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Was sagt das Gesetz?

Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland: Was du wissen musst

Möchtest du ein Gartenhaus kaufen? Dann solltest du wissen, ob du eine Baugenehmigung benötigst.

In Deutschland gibt es je nach Bundesland, Größe des Gartenhauses und Nutzung unterschiedliche Vorschriften. Im Beitrag erfährst du, welche Bedingungen du beachten musst und wie du deine Genehmigung schnell bekommst.



Brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Ob du eine Baugenehmigung brauchst, hängt von drei entscheidenden Faktoren ab:

  1. Größe des Gartenhauses: Wie viel Platz benötigst du?

  2. Standort und Grundstück: Ist es im Innen- oder Außenbereich?

  3. Geplante Nutzung: Wird es als Abstellraum, Büro oder Gästehaus genutzt?

Wichtig: Die Vorschriften zur Baugenehmigung variieren je nach Bundesland. Achte darauf, lokale Bestimmungen zu prüfen.


Baugenehmigung nach Bundesland: Was du wissen musst

In diesem Abschnitt erklären wir, welche Bauordnungen in deinem Bundesland zu beachten sind und wie du herausfindest, ob du eine Genehmigung benötigst.

Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam, erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit deines Projektes zu fragen.

Ist dies geklärt, solltest du einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben.

Nutze unseren Bauantragsservice

Du möchtest ein Gartenhaus bauen (lassen) und brauchst eine Genehmigung? Doch du hast keine Zeit für Papierkrieg oder kennst dich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen dir alle nötigen Unterlagen zusammen. Du musst den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn du von einer stressfreien Abwicklung träumst, helfen wir gerne weiter!

Mehr Informationen zu unserem Bauantragsservice

Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig? Landesbauordnungen (Stand Mai 2025):

Wenn dein Grundstück außerhalb von Ortschaften liegt, handelt es sich um einen Außenbereich, der anderen Bauvorschriften unterliegt.

  • Innenbereich: Ein Grundstück innerhalb eines Wohngebiets oder in einem Dorfkern.

  • Außenbereich: Ein Grundstück außerhalb von Ortschaften, wie ein Wochenendgrundstück im Wald oder eine Wiesenfläche am Dorfrand ohne umgebende Bebauung.

Für den Außenbereich sind die Anforderungen noch strenger, dort musst du fast alles beantragen, auch Häuschen, die innerorts genehmigungsfrei wären.

Im Außenbereich sind die Bauvorschriften strenger. Hier musst du fast alle Bauvorhaben beantragen, auch solche, die im Innenbereich genehmigungsfrei wären.

Unser Tipp: Wenn du unsicher bist, ob dein Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt, wende dich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde deiner Gemeinde oder Stadt.

Ein bebauter Ortsteil lässt sich in zwei Gebiete unterteilen:

  • Mit Bebauungsplan: Hier ist genau festgelegt, was gebaut werden darf und was nicht.

  • Ohne Bebauungsplan: Hier müssen sich Bauvorhaben nach § 34 BauGB „einfügen“, das bedeutet, dass der Bau mit der Umgebung harmonieren muss.

Mehr zum Bebauungsplan findest du als eigenen Punkt weiter unten in diesem Beitrag.

Nachfolgend findest du eine Übersicht, welche Größen für Gartenhäuser in den verschiedenen Bundesländern genehmigungsfrei sind und ab wann eine Baugenehmigung erforderlich wird:

Bundesland Genehmigungsfrei (Innenbereich) Genehmigungsfrei (Außenbereich)
Baden-Württemberg bis 40 m³ umbauter Raum bis 20 m³ umbauter Raum
Bayern bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin bis 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Brandenburg bis 75 m³ umbauter Raum nur mit Baugenehmigung
Bremen bis 30 m³ umbauter Raum bis 6 m³ umbauter Raum
Hamburg bis 30 m³ umbauter Raum nur mit Baugenehmigung
Hessen bis 30 m³ umbauter Raum nur mit Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern bis 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen bis 40 m³ umbauter Raum bis 20 m³ umbauter Raum
Nordrhein-Westfalen bis 75 m³ umbauter Raum bis 30 m³ umbauter Raum
Rheinland-Pfalz bis 50 m³ umbauter Raum bis 10 m³ umbauter Raum
Saarland bis 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Sachsen bis 75 m³ umbauter Raum nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt bis 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein bis 30 m³ umbauter Raum bis 10 m³ umbauter Raum
Thüringen bis 10 m² Grundfläche nur mit Baugenehmigung

(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an deine zuständige Behörde.)

Wichtig: Auch wenn dein Gartenhaus die Größenvorgaben für eine genehmigungsfreie Bebauung erfüllt, gibt es in vielen Bundesländern zusätzliche Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.

  • Eingeschossig und ohne Keller: Das Gebäude muss in der Regel eingeschossig sein und darf keinen Keller haben.

  • Keine dauerhafte Nutzung: Es darf nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden.

  • Genehmigungspflichtige Ausstattung: Der Einbau von Toiletten, Duschen, Feuerstätten oder fest installierten Heizungen führt in fast allen Fällen zu einer Genehmigungspflicht. Auch Garagen oder Tierunterstände sind genehmigungspflichtig.

Unser Tipp: Wenn eines dieser Merkmale auf dein Projekt zutrifft, solltest du unbedingt bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.


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Grenzbebauung beim Gartenhaus: Regeln & Vorgaben

Neben der Größe und Ausstattung des Gartenhauses kommt es auch auf den Standort deines Gartenhauses an. Soll es auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Länder ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal 3 m Höhe möglich (Schleswig-Holstein: 2,75 m).

Auch darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung von 9 m an einer Nachbargrenze in den meisten Bundesländern nicht überschritten werden und die Gebäude dürfen keine Extra-Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten.

Es ist also äußert wichtig, dass du dich vorab ausführlich zum Thema Grenzbebauung und Nachbarrecht informierst.


Was bedeutet der Bebauungsplan für dein Gartenhaus?

Befindet sich dein Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor.

Dort findet man oft auch Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen.

Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Geräteschuppen, Pavillons und Co. voll gestellt wurden.

Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen könnten. Frag aus diesem Grund bei deiner Gemeinde nach und bitte um Einsicht in den Bebauungsplan.


Was ist beim Gartenhaus im Kleingarten erlaubt?

Baue dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage, darf es laut Bundeskleingartengesetz maximal 24 m² Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz haben. Ist es größer, brauchst du eine Baugenehmigung. Kleinere Gartenlauben kannst du hingegen meist genehmigungsfrei errichten.

Was du außerdem beachten solltest:

  • Deine Gartenlaube darf nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden.

  • Sie ist ausschließlich dafür gedacht, dich vor schlechtem Wetter zu schützen und Gartengeräte unterzubringen.

  • In den meisten Kleingartenkolonien darfst du am Wochenende in der Gartenlaube übernachten.

  • Pro Gartenparzelle ist nur ein Gartenhaus erlaubt.


Nicht vergessen: Nachbarn fragen

Auch, wenn du von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt hast, kann doch noch ein wichtiger Faktor deinen Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: die Nachbarn.

Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.


Gartenhaus Baugenehmigung einfach für dich erklärt (Video)



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Titelbild: ©Gartenhaus.com
Artikelbilder: Bilder 1-8: ©Gartenhaus.com; Bild 9: ©iStock/gpointstudio; Bilder 10-12: ©Gartenhaus.com/Kundenprojekte